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7. Zur Finanzierung unserer Arbeit

Seit 1993 konnte mit Beratung und Unterstützung der Evangelischen Schulstiftung in der EKD die Neugründung von 122 allgemein bildenden evangelischen Schulen, insbesondere in den östlichen Bundesländern, in der Wartefrist mit insgesamt 9,263 Mio € gefördert werden.

Seit 1993 122 allgemein bildende evangelische Schulen mit insgesamt 9,263  Mio € gefördert.

In der in der Regel drei Jahre währenden Wartefrist betragen die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten je nach Schulart bei zunächst einzügig geführten Schulen zwischen 280 Tsd. € (Grundschulen) und ca. 550 Tsd. € (Gymnasien).

Personal- und Sachkosten
280 Tsd. € (Grundschulen)
550 Tsd. € (Gymnasien)

Die Zahl der Initiativen zur Gründung weiterer Schulen nimmt jedoch zu. Für sie bemüht sich die Evangelische Schulstiftung bis zum Einsetzen der staatlichen Mitfinanzierung um spürbare finanzielle Entlastungen.

Zahl der Gründungsinitiativen
ist weiterhin hoch

Die Schulstiftung strebt für jede Schulneugründung eine Förderung bis zu einem Drittel der aufzubringenden Kosten in der Wartefrist an.

Sie können unsere Arbeit unterstützen:

  • mit einer Zustiftung oder
  • mit einem auf eine konkrete Schule bezogenen Betrag oder
  • mit einer Partnerschaft zu einer von den Schulstiftungen begleiteten Gründungsinitiative.

Evangelische Schulstiftung
in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Tel.: 0511 2796443
E-Mail: ess@ekd.de

Bankverbindung:
Evangelische Darlehensgenossenschaft eG (EDG)
Konto-Nr. 14001
BLZ: 520 604 10